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Gesellschaftsrecht – Artikel – Beratungskostenzuschüsse

I. Wann bekomme ich Beratungskostenzuschüsse?

Das BAFA (Beratung & Finanzierung) bezuschusst in diesem Rahmen Beratungen für Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Die Beauftragung eines Unternehmensberaters kann teuer werden. Aber gerade in schwierigen Situationen, bei sinkenden Gewinnen oder Liquiditätsengpässen sind qualifizierte Berater mit neuen Ideen und neutralem Blick auf das Unternehmen nötig. Damit Sie als Unternehmer in solchen Situationen die Kosten einer guten Beratung stemmen können, ist es möglich, Beratungskostenzuschüsse in Anspruch zu nehmen.

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II. Wissenswertes über Beratungskostenzuschüsse

Beratungskostenzuschüsse haben das Ziel, einem Unternehmer Zugang zu kostenpflichtigem Expertenwissen zu ermöglichen und ihn dabei finanziell zu entlasten. Typischerweise werden daher Unternehmensberatungen, aber auch Seminare, bezuschusst. Die Fördermittel müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden.

Je nach Anlass liegen die Zuschüsse zwischen rund 1.500 € und knapp 4.000 €. In einigen Fällen, etwa bei komplexen Technologieberatungen, werden Zuschüsse in Höhe von fast 14.000 € gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Zuschüsse besteht jedoch nicht.

Gefördert werden u.a.:

§  Existenzgründungsberatungen/Gründungscoaching,

§  Beratung zur Unternehmensnachfolge,

§  Krisen-/Existenzsicherungsberatungen,

§  Energieeffizienz-/Umweltschutzberatungen,

§ Beratungen zu spezifischen Themen, z. B. Erschließung neuer Märkte, Sicherung von Arbeitsplätzen, Innovationen/F&E.

Kurzfristige Änderungen durch Corona möglich

In der Coronazeit sollte nach wie vor berücksichtigt werden, dass es zu kurzfristigen Änderungen und häufig längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Es empfiehlt sich, hier im Vorfeld ggf. zusätzliche Prüfungen und mehr Zeit für die Umsetzung geplanter Vorhaben vorzusehen.

III. Grundlegende Bedingungen zur Erlangung einer Förderung

Berater müssen sich online von der BAFA autorisieren lassen. Das gilt auch für Berater, die bereits autorisiert waren. Auch sie müssen den Prozess erneut durchlaufen. Ohne Autorisierung ist eine Vergabe von Fördermitteln nicht möglich. Der von Ihnen ausgewählte Berater sollte im Zweifel vor der Beauftragung danach gefragt werden.

Die Anforderungen an und Nachweismöglichkeiten von Unternehmensberatern sind:

·     Selbstständigkeit: durch Gewerbeanmeldung, Anmeldung Finanzamt, Handelsregister-Auszug.

·     Mindestens 50 % des Umsatzes aus entgeltlicher Beratung: durch Bestätigung auf Erklärung (Umsatzaufteilung Geschäftsfelder).

·     Qualifikation: durch Lebenslauf, Fortbildungsnachweise.

·     Qualitätssicherung: durch QM-Nachweise, z. B. eigenes Qualitätsmanagement.

Der Antrag auf Förderung bei der BAFA muss von Ihnen vor Beginn der Beratung gestellt werden (Link: http://go.nwb.de/qqylt). In der Regel hilft Ihr Berater Ihnen bei der Antragstellung und unterstützt Sie bei der organisatorischen Abwicklung.

Besonders wichtig für Sie: Erst nach Vorlage der Inaussichtstellung darf ein Beratervertrag abgeschlossen werden. Die Beratung selbst muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden. Zur Beantragung der Zuschüsse müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

§ Schriftlicher Beratungsbericht

§ Verwendungsnachweis

§ Rechnung des Beratungsunternehmens

§ Kontoauszug als Nachweis der Zahlung des Eigenanteils

§ De-minimis Erklärung

§ EU-KMU-Erklärung

§ Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners

Aufgrund der Komplexität des Themas ist es wichtig, sich mit Ihrem Berater frühzeitig zusammenzusetzen, um verbindlich zu klären, wie man am besten vorgeht, um die Fördergelder möglichst zeitnah zu erhalten. Ihr Berater wird Ihnen auch sagen können, welche Unterlagen und Dokumente Sie benötigen, um die Zusammenarbeit beginnen zu können.

Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass es in einigen Programmen aufgrund der Corona-Krise Änderungen oder Ergänzungen gibt, z. B. bei der Beraterförderung.

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